Ehe - Kalare - Katholische Kirche Bad Laer Remsede

Ehe

Kirchliche Hochzeit / Trauung

Nach der standesamtlichen Hochzeit sind katholische Christ*innen zur Trauung in Gegenwart eines Diakons oder Priesters sowie zweier Zeug*innen in der Kirche verpflichtet, sofern die Trauung kirchlich anerkannt werden soll. Bei der kirchlichen Trauung spenden sich die Eheleute das Sakrament gegenseitig. Sie sind einander Sakrament, Zeichen der Gegenwart Gottes. Eine kirchliche Trauung sollte frühzeitig im Pfarrbüro der jeweiligen Gemeinde angemeldet werden. Vor der Trauung (mindestens einen Monat) muss das Brautpaar ein Gespräch mit dem Erstwohnsitzpfarrer führen, selbst wenn der trauenden Geistliche nicht der Heimatpfarrer ist. Denn traubefugt ist nur der Erstwohnsitzpfarrer. Ist ein anderer Priester vorgesehen oder gewünscht, muss der Erstwohnsitzpfarrer die Erlaubnis geben. Das alles wird vom Erstwohnsitzpfarrer schriftlich festgehalten und nennt sich „Ehevorbereitungsprotokoll“.

Es lohnt sich, eine geplante Trauung schon mindestens ein Jahr im Voraus im Pfarrbüro anzumelden. Meist sind viele Termine im kommenden Jahr schon ausgebucht. Viele melden schon ihre Trauung zwei Jahre im Voraus an. An Freitagen können ab 16:30 Uhr, an Samstagen bis 16 Uhr Trauungen in der Kirche stattfinden, da auf mögliche Beerdigungstermine und die samstägliche Beichtzeit und Vorabendmesse vorausschauend Rücksicht genommen werden muss.

Das Katholische Eherecht ist sehr kompliziert und hier nicht ausreichend darstellbar. Aber grundsätzlich gilt: Sollten eine Person des Brautpaares in irgendeiner Form schonmal geheiratet haben (muss nicht kirchlich gewesen sein), muss vom Erstwohnsitzpfarrer geklärt werden, ob eine Trauung überhaupt möglich ist, da man nicht zweimal gültig heiraten kann. Grundsätzlich gilt z.B., dass Hochzeiten anderer Konfessionen immer anerkannt werden. Nur Katholik*innen müssen kirchlich heiraten. Daher ist eine frühzeitige Absprache sehr wichtig.