Zugang zur Notbetreuung haben Kinder,
* bei denen mindestens ein Erziehungsberechtigter oder eine Erziehungsberechtigte in betriebsnotwendiger Stellung in einem Berufszweig von allgemeinem öffentlichen Interesse tätig ist,
* bei denen Unterstützungsbedarf besteht,
* die zum kommenden Schuljahr schulpflichtig werden,
* und in besonderen Härtefällen (Entscheidung des Jugendamtes zur Sicherung des Kindeswohls), erheblichen Verdienstausfall, drohender Kündigung.
Aktuell liegen uns noch keine konkreten Umsetzungsverordnungen und Rahmenhygienepläne vor. Sobald wir über nähere Informationen verfügen, werden wir Sie informieren.
Wie im Vorjahr ist für die Inanspruchnahme der Notbetreuung ein entsprechender Antrag auszufüllen, den wir dem Elternbrief beigefügt haben. Der Antrag ist bei der Einrichtungsleitung abzugeben. Auf Nachweise (z.B. des Arbeitgebers) verzichten wir.
Download Antrag auf Notbetreuung
Weitere Informationen
Zur aktuellen Situation in den Kitas:
Kultusministerium Niedersachsen https://www.mk.niedersachsen.de
Bistum Osnabrück www.bistum.net
Hilfen für Eltern
Kinderkrankengeld | Verlängerung der Lohnfortzahlung für Eltern etc.
https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/coronavirus/familien-in-corona-zeit-1738334
https://www.bildungsserver.de/nachricht.html?nachricht_id=1048